Verkehrsrecht – wenn es gekracht hat
Der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken für alle Beteiligten und nicht selten bedürfen strittige Auffassungen über Sachverhalte der juristischen Klärung.
Fordern Sie Ihr gutes Recht ein
Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des so genannten Schadensmanagements, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings häufig darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten. So werden häufig eigene und nicht unabhängige Gutachter beauftragt - mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe. Das forcierte Auftreten der Versicherung soll dazu dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten. Neben den Anwaltskosten, die die Versicherung auch bezahlen müsste, werden bei einer konstruktiven Rechtsberatung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen. Dazu gehören beispielsweise eventuelle Wertminderungsansprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren, um nur einige zu nennen.
Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
- Schadensersatzforderung nach einem Verkehrsunfall
- Forderungen aus Versicherungsverträgen